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| Sicherheit im Auto, auch für Hunde wichtig! | |
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| Sicherheit im Auto, auch für Hunde wichtig! | |
| Cockerspaniel Atze springt vom Rücksitz des Autos aus auf die Hutablage und bellt aufgeregt durch die Heckscheibe die während der Fahrt vorbeiflitzende Umgebung an. Als das Auto vor einer roten Ampel halten muss, springt Atze wie von der Tarantel gestochen von der Ablage herunter auf den Rücksitz, gelangt mit einem Satz auf den Beifahrersitz und verbellt lautstark die Fussgänger, die vor ihm die Strasse überqueren. Als dann auch noch links auf dem Gehweg ein Artgenosse auftaucht, gibt es für den Spaniel kein Halten mehr: Rücksichtslos springt er über Herrchens Schoss zum halb geöffneten Seitenfenster auf der Fahrerseite, hängt dabei mit einem Bein noch im Lenkrad und ist trotz Herrchens entsetzten Versuchen, den Hund vor seinem Gesicht wieder nach hinten auf die Rückbank zu befördern, nicht davon abzubringen, seinen Platz zwischen Lenkrad und Herrchen zu verlassen und durch die Scheibe nach draussen zu bellen. | ![]() |
Hätte sich dieses Szenario während der Fahrt abgespielt und nicht vor einer roten Ampel, hätte das Ganze ziemlich schlimm enden können. Die fehlende Sicht des Fahrers auf die Fahrbahn, ein blockiertes Lenkrad, ganz zu schweigen von dem Schrecken, den der Hund verursacht hat, als er seinem Besitzer unvermittelt auf den Schoss sprang, hätten sehr leicht zu einem Unfall führen können. Sachschaden, und im schlimmsten Fall sogar Personenschäden entstehen leider sehr oft durch solche leichtsinnige Beförderung eines Tieres im Pkw. Oft ist es falsch verstandene Tierliebe und Unwissenheit, die einen Hundebesitzer dazu veranlasst, seinen Hund auf diese Art im Auto mitzunehmen. Bei einem Unfall aber schlägt diese Tierliebe sehr schnell ins Gegenteil um: Durch den Aufprall werden unge-sicherte Hunde wie ein Geschoss quer durch den Pkw-Innenraum geschleudert, gefährden dadurch auch noch die Pkw-Insassen und durchschlagen oft genug die Windschutzscheibe. Kaum ein Tier überlebt einen solchen Unfall, und wenn, sind die Verletzungen gravierend. |
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Darüber hinaus ist die Beförderung eines Hundes auf diese Art vom Gesetzgeber her verboten. Wenn Hunde schon ungesichert im Auto mitgenommen werden, dann müssen sie zumindest ruhig im Fussraum vor dem Beifahrersitz liegen bleiben, wo sie auch relativ gut geschützt sind, und sollten nicht den Pkw-Innenraum als Spiel- und Rennwiese benutzen. Passiert dabei ein Unfall, hat das Ganze nämlich auch eine versicherungsrechtliche Auswirkung: Die KfZ-Haftpflichtversicherung bezahlt zwar die dabei entstandenen Fremdschäden, da «grobe Fahrlässigkeit» bei Haftpflichtversicherungen mitversichert sind, der eigene Schaden aber ist von einer Erstattung ausgeschlossen. Dies gilt nicht nur für die Teil-, sondern in einem solchen Fall sogar auch für eine Vollkaskoversicherung. Der vollständige Bericht ist für Abonnentinnen und Abonnenten auf der Seite «Verschiedenes» von hunde-online verfügbar. |
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